Zum 1. Juli 2016 trat die aktualisierte und um das Schiedsgutachtenverfahren erweiterte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL-Bau) in Kraft.
Jeder in der (Anlagen-)Baubranche tätige Auftraggeber, Auftragnehmer, (Fach-)Planer und Sachverständige kennt sie – Konflikte im Zusammenhang mit der Planung, Bauausführung oder Mängelhaftung. Die Gründe sind vielfältig. So treffen im Rahmen der Bauausführung eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen der Baubeteiligten (Behörden, Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer, Handwerker, Lieferanten etc.) aufeinander. Hinzu kommt ein ständig hoher Termin-, Kosten- und Qualitätsdruck, ein oftmals gestörter Informationsfluss, unzureichende Kommunikation, unklare Vertrags- und Ausschreibungsbedingungen, Änderungen der Bauausführung, Zusatzleistungen oder Qualitätsmängel. Die wirtschaftlichen Folgen belasten alle Baubeteiligten. Nicht selten zerbrechen spätestens während langwieriger Gerichtsverfahren langjährige Geschäftsbeziehungen.
Dass für die Nachhaltigkeit und den Erfolg von (Anlagen-)Bauprojekten der richtige Umgang mit auftretenden Konflikten erforderlich ist, um steigende Konfliktkosten in der Zukunft zu minimieren oder gar zu vermeiden, ist keine neue Erkenntnis. So steigt seit Jahren das Interesse für die außergerichtliche Beilegung von (Anlagen-)Baukonflikten.
Oftmals stellt sich für die am Bau Beteiligten aber die Frage, welches außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren sich für ihr (Anlagen-)Bauprojekt anbieten könnte und welche vertraglichen und verfahrensrechtlichen Regelungen zu vereinbaren sind, wenn der Weg zum ordentlichen Gericht vermieden werden soll. Antworten bietet die zum 01. Juli 2016 aktualisierte und um das Schiedsgutachtenverfahren erweiterte
„Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL-Bau).