Privates Bau- und Architektenrecht

Mein Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Wissensgrundlage zu bieten und Sie bei rechtlichen Fragen und Herausforderungen im Bauwesen zu unterstützen. Ich bin hier, um Ihnen bei jedem Schritt Ihres Bauvorhabens rechtlich zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Das private Bau- und Architektenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Beteiligten im Bauwesen, wie zum Beispiel Auftraggebern, Architekten, Planern, Ingenieuren und Auftragnehmern.

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht, das sich mit Aspekten wie Baugenehmigungen befasst, konzentriert sich das private Bau- und Architektenrecht auf die vertraglichen Vereinbarungen innerhalb des Bauprozesses.

Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn es um die Ausarbeitung und Gestaltung von baurechtlichen Verträgen geht, unabhängig davon, ob es sich um Architektenverträge, Ingenieurverträge, Einheitspreisverträge, Detail-Pauschalverträge, Global-Pauschalverträge, GMP-Verträge oder Partneringverträge handelt.

Mein Service umfasst die Beratung von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ein wichtiger Teil meiner täglichen Arbeit ist die kompetente rechtliche Begleitung Ihrer Bauprojekte.

Ich setze frühzeitig auf die Einbindung rechtlicher Expertise, um eventuelle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern frühzeitig zu klären, was sich als wirtschaftlich erfolgreiche Strategie erwiesen hat.

Trotz einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und klarer Risikoverteilung können Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Baubeteiligten auftreten. In solchen Fällen setze ich auf außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren zur Interessensausgleichung, bin aber auch bereit, rechtliche Streitigkeiten anzugehen, wenn nötig.