Der Inhalt der Information hängt davon ab, ob der Unternehmer
Variante a) gem. Gesetz, Satzung oder vertragl. Abrede verpflichtet ist,
Variante b) freiwillig dazu bereit ist,
Variante c) weder bereit noch verpflichtet ist,
zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten/Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
FORMULIERUNGSVORSCHLAG:*
TEIL I
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 37 VSBG)
Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) fordert, dass wir Ihnen folgenden Hinweis erteilen:
Im Fall von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit unserem Unternehmen wäre die Verbraucherschlichtungsstelle … (Name, Anschrift, Webseite) für uns zuständig.
TEIL II
Variante a) – gem. Gesetz, Satzung oder vertragl. Abrede zum Streitbeilegungsverfahren verpflichtet
Wir sind gem. … (Gesetz, Satzung, vertragl. Abrede) verpflichtet, zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten/Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und werden daher – soweit von Ihnen gewünscht – an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Sollten wir von Ihnen innerhalb der nächsten 10 Kalendertage keine anderslautende Nachricht vernehmen, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits an der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren jedoch kein Interesse besteht.
Variante b) – freiwillig zu einem Streitbeilegungsverfahren bereit
Wir erklären uns freiwillig bereit, zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten / Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten wir von Ihnen innerhalb der nächsten 10 Kalendertage keine anderslautende Nachricht vernehmen, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits an der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren kein Interesse besteht.
Variante c) – weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen
Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser oder einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.